Hier steigen wir wohl tiefer in die Exegese des Regelwerks
Denn am Beginn der Apostrophenregel steht ja dieser Satz:
Mit dem Apostroph zeigt man an, dass man in einem Wort einen Buchstaben oder mehrere ausgelassen hat.
Danach geht die Regel genauer auf die Fälle ein, in denen der Apostroph gesetzt werden muss bzw. kann.
Und ganz am Schluss folgt die "Erläuterung", dass von allen angeführten Fällen
der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines
Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch:
Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie
zu unterscheiden sei.
Kurz gesagt: Erst kommt die Regel, dann alle von der Regel betroffenen Fälle, und dann die Verwendung, die nicht von der Regel abgedeckt ist. Denn der deutsche Genitiv-Apostroph ersetzt ja keine ausgelassenen Buchstaben.
Ich habe daher den Eindruck, dass der Genitiv-Apostroph vom Regelwerk keineswegs pauschal zugelassen wird, ganz im Gegenteil. Mir ist auch rätselhaft, warum dieser Genitiv-Apostroph mit dem Apostroph vor -sch in einen Topf geworfen wird (zu letzterem gibt es ja einen eigenen Paragraphen).