Qwerty schrieb:
Bei A) nutzt man eine Auslassung ("ist es einem als [ein] Betroffener ...")
Ob etwas ausgelassen wurde oder nicht: Die Konjunktionalphrase "als Betroffenem" steht in Kasuskongruenz zum Bezugswort "einem".
Qwerty schrieb:
... bei B) greift man die Konjugation wieder auf.
Was mit "Konjugation" gemeint ist, bleibt unklar. Vermutlich ist "Konjunktion" gemeint, was immerhin zum Thema passen würde. Die Aussage, man griffe diese wieder auf, bliebe dennoch völlig unklar.
Aracan schrieb:
ob man den Betroffenen [...] als Subjekt auffasst
Wenn in einer Diskussion über die korrekte Kasusendung eines Substantivs der Begriff Subjekt verwendet wird und damit nicht das grammatische Subjekt gemeint ist, sollte dies explizit gesagt werden. Ob Aracan etwas anderes meint und was damit gemeint ist, bleibt unklar.
Das grammatische Subjekt des betrachteten Nebensatzes ist das Korrelat "es", von dem die Infinitivgruppe "die Tiere abzuschütteln" abhängt. Dativobjekt dieses Nebensatzes ist das Indefinitpronomen "einem". Dieses Dativobjekt ist die Bezugsphrase, von der die Konjunktionalphrase "als Betroffenem" den Kasus übernimmt, nämlich den Dativ.
Korrekt ist deshalb nur: "Ist es einem als Betroffenem gelungen ..."
Ekirlu schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bitte verzeihen Sie mir meine immense Saumseligkeit.
Gutes Gelingen beim Verfassen des Artikels wünscht
Rakhaing