hallo Gefängniswärter und Mithäftlinge,
eigentlich gehört das mehr in die behördliche Ecke und nicht in die ortographische, aber richtig geschrieben werden muss es so oder so.
Mein Wohnort ist seit 2003 in die Stadt Wittstock/Dosse eingemeindet, hatte bisher aber noch immer seine eigene Postleitzahl. Ab 2. Juli ändert sich allerdings die Postleitzahl und ist nun mit allen anderen Ortsteilen Wittstocks auf 16909 vereinheitlicht. Was ich mich nun allerdings frage: wo wohne ich jetzt eigentlich? Genügt es, wenn ich ab sofort 16909 Wittstock/Dosse schreibe oder muss ich tatsächlich Wittstock/Dosse Ot. Xyz schreiben (btw: wird ortsteil so abgekürzt)? Oder könnte ich auch 16909 Ortsteil schreiben? In Städten wie Berlin und Hamburg ist das ja klar, da haben die Stadtteile teilweise auch verschiedene Postleitzahlen. Aber da in Wittstock im Zuge der Eingemeindung jetzt auch diverse Straßennamen geändert werden müssen, möchte ich postalische Verwirrung lieber vermeiden.
Gruß Steffen
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Angabe von Ortsteilen in Postanschrift
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Eigentlich auch kein behördliches Problem, sondern ein postalisches. Also vielleicht besser mal in einem Post-Forum oder einfach den Zusteller direkt fragen. Generell kann man sagen, dass Ortsteilzusätze mit der Einführung der 5-stelligen Postleitzahlen überflüssig geworden sind, das war ein Nebenaspekt ihrer Einführung in den 90ern. Seither schreibt man nur den Hauptort hinter die Postleitzahl, keine Orts- oder gar Stadtteile mehr, selbst dann nicht, wenn die Orte ganz anders heißen als die postleitzahlführende (Haupt-)Stadt. Dass Sendungen korrekt ankommen, ist ein postinternes Problem, da Eingemeindungen aber eine Vorlaufzeit haben, funktioniert das normalerweise problemlos. Wenn man darauf nicht vertrauen möchte, schadet es jedoch auch nicht, wenn man den bisherigen Ortsnamen einfach in Klammern dazuschreibt. In diesem Fall also z.B.:
Auf Abkürzungen oder Bindestrichkonstruktionen würde ich dabei ganz verzichten.
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16909 Wittstock/Dosse (xyz)
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