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Meine Rechte

Verfasst: 24.11.2016, 13:29
von Fahrschüler
Guten Tag zusammen!

Ich erwerbe momentan einen Führerschein. In meinem Theorie-Teil fällt mir folgende Frage immer wieder auf:

"Was versteht man unter defensivem Fahren?
- Nicht auf dem eigenen Recht bestehen"


Ist diese Form "dem eigenen Recht" in diesem Satz korrekt?
Wäre nicht "Nicht auf das eigene Recht bestehen korrekt(er)?


Mit freundlichen Grüßen
Der Fahrschüler

Re: Meine Rechte

Verfasst: 25.11.2016, 10:53
von qwerty
Geht beides. Korrekt(er) gebeugt ist "defensivem Fahren"/"dem eigenen Recht", man kann diese Satzteile aber auch als feste Wendungen auffassen und in den Nominativ stellen. Das wirkt dann aber wahlweise wie ein direktes Zitat, sehr betonend oder umgangssprachlicher. Im Schriftdeutsch ist es perfekt, so wie es ist.

Re: Meine Rechte

Verfasst: 14.10.2018, 15:54
von Jovi
Also ich finde die Formulierung schrecklich. Meine Freundin ist Deutschlehrerin, und wir hatten schon so manche Diskussion darüber :) Ich glaube es ja, dass es korrekt ist, aber es tut meinem Hirn weh.

Besonders schlimm finde ich die scheinbare Konsequenz, dass "Ich bestehe auf meinem Recht" genauso korrekt sein soll wie "Ich bestehe auf mein Recht"...

:x

Re: Meine Rechte

Verfasst: 15.10.2018, 09:22
von Aracan
Wo ich deutsch spreche, ist die Konstruktion mit Dativ die gebräuchlichere. Duden vermerkt dazu nur, dass "selten" auch die Akkusativvariante vorkomme.
Das Deutsche Wörterbuch macht die Fälle jeweils am Inhalt fest. Demnach steht der Dativ dann, wenn die Sache schon vorhanden ist:
Er besteht auf seiner Ansicht.
Der Akkusativ kommt hingegen zum Einsatz, wenn die Sache erst angestrebt wird:
Wir bestehen auf die Einhaltung der Regel.

Was übrigens die von querty angesprochene Version Was versteht man unter "defensives Fahren"? angeht, so verlangt diese m. E. auf jeden Fall die Anführungszeichen, damit der nicht korrekte Kasus als Zitat gekennzeichnet ist.