Wie heißt es richtig?
"Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Tatbestände"
oder
"Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Tatbestände"?
Und natürlich die Begründung dazu. Danke. Thorsten
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Frage
Hallo Thorsten,
richtig ist die zweite Option, also:
Begründungsversuch meinerseits: "in Betracht kommenden" bezieht sich auf die "Tatbestände" (Plural) und nicht auf "aller".
Grüße,
Lea
richtig ist die zweite Option, also:
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"Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Tatbestände"
Grüße,
Lea
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