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Grammatische Frage

Verfasst: 07.11.2017, 23:30
von Ekirlu
Hallo,
In einem Redaktionsteam für einen Vereinsartikel ist man sich nicht einig, welche Endung das Wort "Betroffener" haben muss. Der Satz lautet:
A) Ist es einem als Betroffener gelungen, die Tiere abzuschütteln, wiederholt sich das gleiche Spiel.
B) ist es einem als Betroffenem gelungen, die Tiere abzuschütteln ....

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Re: Grammatische Frage

Verfasst: 08.11.2017, 12:24
von Aracan
Ich habe den Eindruck, da geht beides, je nachdem, ob man den Betroffenen parallel zu "einem" setzt oder als Subjekt auffasst.

Re: Grammatische Frage

Verfasst: 08.11.2017, 12:29
von qwerty
Sehe ich genauso, beides wäre in Ordnung. Bei A) nutzt man eine Auslassung ("ist es einem als [ein] Betroffener ..."), bei B) greift man die Konjugation wieder auf.

Re: Grammatische Frage

Verfasst: 09.11.2017, 22:00
von Ekirlu
Aracan hat geschrieben:Ich habe den Eindruck, da geht beides, je nachdem, ob man den Betroffenen parallel zu "einem" setzt oder als Subjekt auffasst.
Danke für die schnelle Antwort!

Re: Grammatische Frage

Verfasst: 09.11.2017, 22:01
von Ekirlu
qwerty hat geschrieben:Sehe ich genauso, beides wäre in Ordnung. Bei A) nutzt man eine Auslassung ("ist es einem als [ein] Betroffener ..."), bei B) greift man die Konjugation wieder auf.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Re: Grammatische Frage

Verfasst: 11.11.2017, 14:13
von Rakhaing
Qwerty schrieb:
Bei A) nutzt man eine Auslassung ("ist es einem als [ein] Betroffener ...")
Ob etwas ausgelassen wurde oder nicht: Die Konjunktionalphrase "als Betroffenem" steht in Kasuskongruenz zum Bezugswort "einem".

Qwerty schrieb:
... bei B) greift man die Konjugation wieder auf.
Was mit "Konjugation" gemeint ist, bleibt unklar. Vermutlich ist "Konjunktion" gemeint, was immerhin zum Thema passen würde. Die Aussage, man griffe diese wieder auf, bliebe dennoch völlig unklar.

Aracan schrieb:
ob man den Betroffenen [...] als Subjekt auffasst
Wenn in einer Diskussion über die korrekte Kasusendung eines Substantivs der Begriff Subjekt verwendet wird und damit nicht das grammatische Subjekt gemeint ist, sollte dies explizit gesagt werden. Ob Aracan etwas anderes meint und was damit gemeint ist, bleibt unklar.

Das grammatische Subjekt des betrachteten Nebensatzes ist das Korrelat "es", von dem die Infinitivgruppe "die Tiere abzuschütteln" abhängt. Dativobjekt dieses Nebensatzes ist das Indefinitpronomen "einem". Dieses Dativobjekt ist die Bezugsphrase, von der die Konjunktionalphrase "als Betroffenem" den Kasus übernimmt, nämlich den Dativ.

Korrekt ist deshalb nur: "Ist es einem als Betroffenem gelungen ..."

Ekirlu schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bitte verzeihen Sie mir meine immense Saumseligkeit.

Gutes Gelingen beim Verfassen des Artikels wünscht
Rakhaing

Re: Grammatische Frage

Verfasst: 11.11.2017, 15:13
von qwerty
"Ist es einem als ein Betroffener gelungen, die Tiere ..." wäre also ungrammatisch?

Re: Grammatische Frage

Verfasst: 13.11.2017, 11:54
von Aracan
Rakhaing hat vollkommen recht. Da ist mir eine Schlamperei unterlaufen (die mir die Verschiebeprobe gezeigt hätte). "Als Betroffener" wäre nicht standardsprachlich.