Hallo,
wie schreibt man a/Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Z. B.
Es gelten die nachfolgenden a/Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die a/Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Danke.
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Groß oder klein: a/Allgemeine Geschäftsbedingungen?
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- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
In der Regel wird man "Allgemeine Geschäftsbedingungen" als eigenständigen Begriff auffassen, daher wird "Allgemeine" hier großgeschrieben. Kleinschreibung ist dann möglich, wenn die Betonung auf "allgemeine" liegen soll (wenn es z.B. auch noch spezifische Geschäftsbedingungen gibt), "allgemein" also eine hervorhebende, beschreibende Funktion hat. Das dürfte jedoch eher der Ausnahmefall sein.
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- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
Ich habe es nochmal nachgeschlagen: "allgemeine Geschäftsbedingungen" hat es (offiziell) noch nicht zum Eigennamen gebracht, streng nach Duden/amtlicher Rechtschreibung wäre also nur richtig:
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Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Witzigerweise spricht das BGB durchgängig von "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", im Gegensatz zum Duden..
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- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
In der Tat. Sowohl im aktuellen BGB als auch bereits im ursprünglichen AGB-Gesetz haben allgemeine Geschäftsbedingungen Eigennamencharakter. Das dürfte mitverantwortlich dafür sein, dass viele zur Schreibweise mit großem A tendieren.Tja hat geschrieben:Witzigerweise spricht das BGB durchgängig von "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
Das ergibt insofern Sinn, als dass im BGB mit "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" eben gerade der juristische Gegenstand beschrieben wird. Somit wird genau genommen erst eine juristische Unterscheidung möglich. Aus allgemeinen Geschäftsbedingungen (irgendwelchen Geschäftsbedingungen) werden somit Allgemeine Geschäftsbedingungen (im juristischen Sinne). Der reguläre Begriff wird zum Fachbegriff.
Umgekehrt könnte man also auch sagen: wer von Allgemeinen Geschäftsbedingungen spicht, verwendet den juristischen Fachbegriff, während allgemeine Geschäftsbedingungen der allgemeinen Sprache vorbehalten sind - wobei die Grenzen schwer zu ziehen sind. Denn wer meint nicht die juristischen AGB, wenn er von AGB spricht?
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