Ich stand schon immer auf Kriegsfuß mit der Rechtschreibung. Daran hat auch der Entwurf von 2006 nichts geändert - im Gegenteil. Denn mittlerweile scheitere ich schon an der Struktur des Regelwerks.
Aber zunächst meine Frage: Wie schreibt man "Sie betete im Stillen/stillen."?
Hier ist "still" im Sinne von "ruhig" oder "unbemerkt" und nicht im Sinne von "beim Stillen eines Babys" gemeint.
Ich habe bereits ein wenig selbst recherchiert. Im Wörterverzeichnis steht "im Stillen" mit Hinweis auf § 57(1). An dieser Stelle komme ich aber nicht weiter, denn ich finde diesen Paragrafen nicht; nur den § 57 E1(1). Ist der wohl gemeint?
Wie dem auch sein mag. Ich mit meinen Laienkenntnissen würde mich ohnehin nach § 58 (3.2) richten, wonach sowohl die Klein- als auch die Großschreibung zulässig ist.
Was ist denn nun richtig?
Merci
Ein verwirrter Dorforthograph
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im Stillen/stillen
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- Beiträge: 216
- Registriert: 23.08.2010, 20:53
Hallo,
Die richtige Schreibweise ist: „Sie betete im Stillen.”
Grüße
Wortdesignerin
Die richtige Schreibweise ist: „Sie betete im Stillen.”
Grüße
Wortdesignerin
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- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
Ausschlaggebend ist § 57: "Substantivierte Wörter nehmen die Eigenschaften von Substantiven an ...".
E1 steht dort für sich genommen, das folgende (1) gehört nicht dazu, ist also § 57 (1) - zugegeben recht verwirrend strukturiert. § 57 (1) beginnt mit:
§ 58 (3.2) greift hier nicht, weil es dort um eine Auch-groß-Regelung geht, "im Stillen" nach der übergeordneten Regel aber bereits großgeschrieben wird.
E1 steht dort für sich genommen, das folgende (1) gehört nicht dazu, ist also § 57 (1) - zugegeben recht verwirrend strukturiert. § 57 (1) beginnt mit:
Nach alter Rechtschreibung schrieb man "im stillen", man hat generell stärker auf die (gewohnheitsmäßige) synonyme Verwendung (hier: im stillen = unbemerkt) abgestellt. Die Regel dazu lautete:Substantivierte Adjektive und adjektivisch gebrauchte Partizipien, besonders auch in Verbindung mit Wörtern wie ...
Mit der Reform - die Vereinfachung beabsichtigte - orientiert man sich hingegen konsequenter an der Substantivierung ("das Stille"), die Ausnahmeregel hat man entfallen lassen. Also heißt es nun "im Stillen", vergleichbar z.B. auch "im allgemeinen/im Allgemeinen".Substantivierte Adjektive/Partizipien werden dennoch kleingeschrieben, wenn sie durch ein einzelnes Adjektiv/Partizip/Adverb ersetzt werden können.
§ 58 (3.2) greift hier nicht, weil es dort um eine Auch-groß-Regelung geht, "im Stillen" nach der übergeordneten Regel aber bereits großgeschrieben wird.
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