von Gast » 09.01.2019, 08:45
Hallo zusammen,
der Duden kennt den "Aufsicht führenden" bzw. Aufsichtführenden. Allerdings gibt es auch Gesetze, die von einem Aufsichtsführenden, also mit s, sprechen. Zum Beispiel hier: gesetze-im-internet.de/neuglv/__72.html
Also wie ist nun die korrekte Schreibweise?
aufsichtsführend oder aufsichtführend.
Oder sind beide Begriffe für den gleichen Sinn richtig?
Bin gespannt, ob jemand eine Idee hat.
Hallo zusammen,
der Duden kennt den "Aufsicht führenden" bzw. Aufsichtführenden. Allerdings gibt es auch Gesetze, die von einem Aufsichtsführenden, also mit s, sprechen. Zum Beispiel hier: gesetze-im-internet.de/neuglv/__72.html
Also wie ist nun die korrekte Schreibweise?
aufsichtsführend oder aufsichtführend.
Oder sind beide Begriffe für den gleichen Sinn richtig?
Bin gespannt, ob jemand eine Idee hat.