von Aracan » 02.09.2020, 13:35
Laut Regelwerk kennzeichnet das Fragezeichen eine Frage. Demzufolge stünde in Frage, ob das Schriftstück vorgelegt wurde oder nicht. Denn der erste Teil ist der (elliptische) Hauptsatz, von dem der Nebensatz abhängt.
Das ist natürlich nicht gemeint, insofern ist das Fragezeichen hier nicht regelkonform.
Allerdings kann ein Fragezeichen auch eine stilistische Entscheidung sein, wenn z. B. eine Frage in indirekter Rede wiedergegeben wird:
"Er wollte wissen, ob wir morgen kommen?" Auch das ist nicht regelkonform, weil außer Frage steht, dass er etwas wissen wollte, kommt aber trotzdem bisweilen vor.
In deinem Beispiel ist das Fragezeichen weder korrekt noch sinnvolle.
Außerdem muss "verfahren" kleingeschrieben werden.
Laut Regelwerk kennzeichnet das Fragezeichen eine Frage. Demzufolge stünde in Frage, ob das Schriftstück vorgelegt wurde oder nicht. Denn der erste Teil ist der (elliptische) Hauptsatz, von dem der Nebensatz abhängt.
Das ist natürlich nicht gemeint, insofern ist das Fragezeichen hier nicht regelkonform.
Allerdings kann ein Fragezeichen auch eine stilistische Entscheidung sein, wenn z. B. eine Frage in indirekter Rede wiedergegeben wird:
"Er wollte wissen, ob wir morgen kommen?" Auch das ist nicht regelkonform, weil außer Frage steht, dass er etwas wissen wollte, kommt aber trotzdem bisweilen vor.
In deinem Beispiel ist das Fragezeichen weder korrekt noch sinnvolle.
Außerdem muss "verfahren" kleingeschrieben werden.