von Pauzzie » 25.05.2022, 20:30
Hallo,
eine Frage zum Thema Gedankenstriche: Der erste Teil des Beispielsatzes endet mit einem Nebensatz, darauf folgen ein Einschub und ein weiterer Hauptsatz. Das fragliche Komma steht in Klammern.
„Die Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte(,) – und das kann sie gut –, doch sie kommt nicht herunter.“
Die einzige Stelle im Duden, die ich finden konnte und grob das Thema anspricht, ist D 46:
„Endet der eingeschobene Teil mit einem Nebensatz, steht kein Komma vor dem schließenden Gedankenstrich.“
Das bezieht sich aber im Gegensatz zur beschriebenen Situation auf den eingeschobenen Satz und den schließenden Gedankenstrich.
Bei den Rechtschreibregeln des Rats für deutsche Rechtschreibung ließ sich gar nichts zu dem Thema finden.
Und wenn man im Internet schaut, findet man irgendwie beide Antworten; in einem Artikel steht zum Beispiel explizit, dass das Komma gesetzt werden muss, wenn eine Erläuterung vor dem Einschub (mit Gedankenstrichen) geschlossen werden muss. In ihrem Beispiel (Apposition) soll das Komma laut der Autorin gesetzt werden, aber ob Nebensätze zu „Erläuterungen“ zählen, weiß ich auch nicht.
(
https://www.annika-lamer.de/beliebte-re ... kenstrich/)
In anderen Artikeln steht, das Komma wird nie vor Gedankenstrichen gesetzt.
Mein persönliches Sprachgefühl sagt mir, dass das Komma nur gesetzt werden sollte, wenn sich der Einschub auf den gesamten vorangehenden Satz (Hauptsatz + Nebensatz) und nicht nur auf den Nebensatz bezieht, aber gesehen habe ich dieses Komma auch nur in Texten mit alter Rechtschreibung ...
Hat jemand vielleicht eine eindeutigere Antwort?
Hallo,
eine Frage zum Thema Gedankenstriche: Der erste Teil des Beispielsatzes endet mit einem Nebensatz, darauf folgen ein Einschub und ein weiterer Hauptsatz. Das fragliche Komma steht in Klammern.
„Die Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte(,) – und das kann sie gut –, doch sie kommt nicht herunter.“
Die einzige Stelle im Duden, die ich finden konnte und grob das Thema anspricht, ist D 46:
„Endet der eingeschobene Teil mit einem Nebensatz, steht kein Komma vor dem schließenden Gedankenstrich.“
Das bezieht sich aber im Gegensatz zur beschriebenen Situation auf den eingeschobenen Satz und den schließenden Gedankenstrich.
Bei den Rechtschreibregeln des Rats für deutsche Rechtschreibung ließ sich gar nichts zu dem Thema finden.
Und wenn man im Internet schaut, findet man irgendwie beide Antworten; in einem Artikel steht zum Beispiel explizit, dass das Komma gesetzt werden muss, wenn eine Erläuterung vor dem Einschub (mit Gedankenstrichen) geschlossen werden muss. In ihrem Beispiel (Apposition) soll das Komma laut der Autorin gesetzt werden, aber ob Nebensätze zu „Erläuterungen“ zählen, weiß ich auch nicht.
(https://www.annika-lamer.de/beliebte-rechtschreibfehler-der-gedankenstrich/)
In anderen Artikeln steht, das Komma wird nie vor Gedankenstrichen gesetzt.
Mein persönliches Sprachgefühl sagt mir, dass das Komma nur gesetzt werden sollte, wenn sich der Einschub auf den gesamten vorangehenden Satz (Hauptsatz + Nebensatz) und nicht nur auf den Nebensatz bezieht, aber gesehen habe ich dieses Komma auch nur in Texten mit alter Rechtschreibung ...
Hat jemand vielleicht eine eindeutigere Antwort?