von Gast » 22.07.2022, 11:47
Aracan hat geschrieben: ↑22.07.2022, 08:39
Wenn ich die Regel richtig im Kopf habe, ist hier beides erlaubt. Zusammenschreibung ist nur vorgeschrieben, wenn in der Zusammensetzung eine neue Bedeutung entsteht, so wie in "zusammenschreiben".
Wo steht denn diese Regel, Linguistikdirektor Aracan? Wenn du uns das mitteiltest, könnten wir dort nachlesen und sowohl herausfinden, ob du sie richtig im Kopf hast, als auch, ob sie für das konkrete Beispiel des Linguistikdirektors krh relevant ist. Dieses Beispiel nicht aus dem Blick lassend, findet man im grünen Dudenband 9 unter dem Lemma
zurück jedenfalls nur die Zusammenschreibung:
In allen anderen Fällen [außer bei sein] schreibt man zusammen: zurückbehalten, zurückbleiben, zurückhaben, zurücklassen [...] Ähnliche Verbindungen wie mit gewöhnlichen Vollverben gibt es auch mit den Modalverben können, müssen uw.: ... falls wir zurückmüssen (= zurückgehen müssen; ugs.).
[quote=Aracan post_id=31110 time=1658471956 user_id=418]
Wenn ich die Regel richtig im Kopf habe, ist hier beides erlaubt. Zusammenschreibung ist nur vorgeschrieben, wenn in der Zusammensetzung eine neue Bedeutung entsteht, so wie in "zusammenschreiben".
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Wo steht denn diese Regel, Linguistikdirektor Aracan? Wenn du uns das mitteiltest, könnten wir dort nachlesen und sowohl herausfinden, ob du sie richtig im Kopf hast, als auch, ob sie für das konkrete Beispiel des Linguistikdirektors krh relevant ist. Dieses Beispiel nicht aus dem Blick lassend, findet man im grünen Dudenband 9 unter dem Lemma [i][b]zurück[/b][/i] jedenfalls nur die Zusammenschreibung:[quote]In allen anderen Fällen [außer bei sein] schreibt man zusammen: zurückbehalten, zurückbleiben, zurückhaben, zurücklassen [...] Ähnliche Verbindungen wie mit gewöhnlichen Vollverben gibt es auch mit den Modalverben können, müssen uw.: ... falls wir zurückmüssen (= zurückgehen müssen; ugs.).[/quote]