von Gast » 07.11.2022, 16:46
qwerty hat geschrieben: ↑05.11.2022, 22:57
Soll die Einleitung zum Bestandteil der Infinitivgruppe werden (und das wäre sie, wenn man das Komma zu diesem Zweck entsprechend verschiebt), dann ist die Konsequenz, dass die Gruppe eben nicht mehr (wie im Beispiel) mit "um" eingeleitet ist.
Das sehe ich nicht so. In § 74 E1 heißt es ja: "Besteht die Einleitung eines Nebensatzes aus einem Einleitewort und weiteren Wörtern, ...", womit Fälle wie "aber wenn" oder "zwei Tage bevor" gemeint sind. Die "weiteren Wörter" können also auch
vor dem Einleitewort stehen, ohne dass dieses seine Einleitefunktion verliert. In die gleiche Richtung deutet ein Artikel auf der Duden-Webseite in der Rubrik "Sprachwissen" zum Thema "Komma bei mehrteiligen Nebensatzeinleitungen" (Verlinkung hier leider nicht möglich), in dem es ganz ähnlich heißt: "Wir zeigen Ihnen, was bei der Kommasetzung zu beachten ist, wenn die den Nebensatz einleitende Konjunktion durch weitere Wörter ergänzt wird." Auch hier stehen die ergänzenden Wörter vor dem Einleitungswort ("erstens weil", "sondern dass", "vor allem(,) weil" u. a.).
Ich denke daher, die Vorschaltung von "zum Beispiel" würde an der Einleitung durch "um" nichts ändern.
Zudem kommt man umgekehrt auch in Schwierigkeiten, wenn man die Regel aus § 75 konsequent dahin auslegt, dass das Komma unmittelbar vor dem Einleitewort der Infinitivgruppe gesetzt werden müsse. Eines der in der Regel genannten Beispiele ist etwa "Das Kind rannte, ohne auf den Verkehr zu achten, ..." - Erweitert man hier die Einleitung "ohne" um "ganz", verschiebt sich das Komma ebenfalls: "Das Kind rannte, ganz ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße."
Selbstverständlich sind das alles nur Indizien, wie in so vielen Fällen, in denen die offiziellen Regeln einen bestimmten Fall nicht klar abdecken. Mag also sein, dass du am Ende für den vorliegenden Fall dennoch recht hast. Ich sehe das anders.
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Soll die Einleitung zum Bestandteil der Infinitivgruppe werden (und das wäre sie, wenn man das Komma zu diesem Zweck entsprechend verschiebt), dann ist die Konsequenz, dass die Gruppe eben nicht mehr (wie im Beispiel) mit "um" eingeleitet ist. [/quote]
Das sehe ich nicht so. In § 74 E1 heißt es ja: "Besteht die Einleitung eines Nebensatzes aus einem Einleitewort und weiteren Wörtern, ...", womit Fälle wie "aber wenn" oder "zwei Tage bevor" gemeint sind. Die "weiteren Wörter" können also auch [i]vor[/i] dem Einleitewort stehen, ohne dass dieses seine Einleitefunktion verliert. In die gleiche Richtung deutet ein Artikel auf der Duden-Webseite in der Rubrik "Sprachwissen" zum Thema "Komma bei mehrteiligen Nebensatzeinleitungen" (Verlinkung hier leider nicht möglich), in dem es ganz ähnlich heißt: "Wir zeigen Ihnen, was bei der Kommasetzung zu beachten ist, wenn die den Nebensatz einleitende Konjunktion durch weitere Wörter ergänzt wird." Auch hier stehen die ergänzenden Wörter vor dem Einleitungswort ("erstens weil", "sondern dass", "vor allem(,) weil" u. a.).
Ich denke daher, die Vorschaltung von "zum Beispiel" würde an der Einleitung durch "um" nichts ändern.
Zudem kommt man umgekehrt auch in Schwierigkeiten, wenn man die Regel aus § 75 konsequent dahin auslegt, dass das Komma unmittelbar vor dem Einleitewort der Infinitivgruppe gesetzt werden müsse. Eines der in der Regel genannten Beispiele ist etwa "Das Kind rannte, ohne auf den Verkehr zu achten, ..." - Erweitert man hier die Einleitung "ohne" um "ganz", verschiebt sich das Komma ebenfalls: "Das Kind rannte, ganz ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße."
Selbstverständlich sind das alles nur Indizien, wie in so vielen Fällen, in denen die offiziellen Regeln einen bestimmten Fall nicht klar abdecken. Mag also sein, dass du am Ende für den vorliegenden Fall dennoch recht hast. Ich sehe das anders.