Hallo,
In einem Redaktionsteam für einen Vereinsartikel ist man sich nicht einig, welche Endung das Wort "Betroffener" haben muss. Der Satz lautet:
A) Ist es einem als Betroffener gelungen, die Tiere abzuschütteln, wiederholt sich das gleiche Spiel.
B) ist es einem als Betroffenem gelungen, die Tiere abzuschütteln ....
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Grammatische Frage
Danke für die schnelle Antwort!Aracan hat geschrieben:Ich habe den Eindruck, da geht beides, je nachdem, ob man den Betroffenen parallel zu "einem" setzt oder als Subjekt auffasst.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!qwerty hat geschrieben:Sehe ich genauso, beides wäre in Ordnung. Bei A) nutzt man eine Auslassung ("ist es einem als [ein] Betroffener ..."), bei B) greift man die Konjugation wieder auf.
Qwerty schrieb:
Qwerty schrieb:
Aracan schrieb:
Das grammatische Subjekt des betrachteten Nebensatzes ist das Korrelat "es", von dem die Infinitivgruppe "die Tiere abzuschütteln" abhängt. Dativobjekt dieses Nebensatzes ist das Indefinitpronomen "einem". Dieses Dativobjekt ist die Bezugsphrase, von der die Konjunktionalphrase "als Betroffenem" den Kasus übernimmt, nämlich den Dativ.
Korrekt ist deshalb nur: "Ist es einem als Betroffenem gelungen ..."
Ekirlu schrieb:
Gutes Gelingen beim Verfassen des Artikels wünscht
Rakhaing
Ob etwas ausgelassen wurde oder nicht: Die Konjunktionalphrase "als Betroffenem" steht in Kasuskongruenz zum Bezugswort "einem".Bei A) nutzt man eine Auslassung ("ist es einem als [ein] Betroffener ...")
Qwerty schrieb:
Was mit "Konjugation" gemeint ist, bleibt unklar. Vermutlich ist "Konjunktion" gemeint, was immerhin zum Thema passen würde. Die Aussage, man griffe diese wieder auf, bliebe dennoch völlig unklar.... bei B) greift man die Konjugation wieder auf.
Aracan schrieb:
Wenn in einer Diskussion über die korrekte Kasusendung eines Substantivs der Begriff Subjekt verwendet wird und damit nicht das grammatische Subjekt gemeint ist, sollte dies explizit gesagt werden. Ob Aracan etwas anderes meint und was damit gemeint ist, bleibt unklar.ob man den Betroffenen [...] als Subjekt auffasst
Das grammatische Subjekt des betrachteten Nebensatzes ist das Korrelat "es", von dem die Infinitivgruppe "die Tiere abzuschütteln" abhängt. Dativobjekt dieses Nebensatzes ist das Indefinitpronomen "einem". Dieses Dativobjekt ist die Bezugsphrase, von der die Konjunktionalphrase "als Betroffenem" den Kasus übernimmt, nämlich den Dativ.
Korrekt ist deshalb nur: "Ist es einem als Betroffenem gelungen ..."
Ekirlu schrieb:
Bitte verzeihen Sie mir meine immense Saumseligkeit.Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gutes Gelingen beim Verfassen des Artikels wünscht
Rakhaing
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