Hallo zusammen,
in Bärmanns WEG Kommentar gibt es unter § 13 Nummer 78 folgenden Text:
"Ist Gegenstand des SNRs ein bestimmter Gartenteil, so ist der berechtigte WEer befugt, die Fläche gärtnerisch zu gestalten oder zu Erholungszwecken zu benutzen, Gemüsebeete anzulegen, Obstbäume, Sträucher und Blumen anzupflanzen, vorhandene Bepflanzungen zu entfernen, in einer parkähnlichen Gartenanlage einen "japanischen Steingarten" anzulegen, eine ca. 2 m hohen Schaukel oder ortsübliches Rankgerüst aufzustellen oder einen Baumschaukel oder Hängematte anzubringen."
Aus meiner Sicht ist:
- eine 2 m hohen Schaukel
- einen Baumschaukel
grammatikalisch falsch.
Mich wundert, wieso es aber so konsequent "falsch" ist.
Hat jemand eine Erklärung/Begründung dafür?
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Bärmann WEG Kommentar 18. Auflage
Ist es ja auch.Aus meiner Sicht ist:
- eine 2 m hohen Schaukel
- einen Baumschaukel
grammatikalisch falsch.
Na, logo. Bärmann ist doch bekannt als ein Mann mit Prinzipien. Sorgfalt, Ordnung und Gründlichkeit pflastern seinen Weg.Mich wundert, wieso es aber so konsequent "falsch" ist.
Hat jemand eine Erklärung/Begründung dafür?
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