Hallo,
ich kenne die Regel, dass Infinitivsätze mit "zu" nicht zusammen mit Modalverben funktionieren.
Aber der Satz: "Der Patient äußerte, nichts mehr essen zu wollen.
Wollen ist Modalverb, trotzdem ist der Satz korrekt.
Ich denke ich brauche mal eine Aufklärung. Danke für die Hilfe.
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Infinitiv mit zu und Modalverben
Die Regel besagt, dass ein Infinitiv nach einem konjugierten Modalverb ohne "zu" steht:Brasil hat geschrieben: ↑11.03.2021, 17:33Hallo,
ich kenne die Regel, dass Infinitivsätze mit "zu" nicht zusammen mit Modalverben funktionieren.
Aber der Satz: "Der Patient äußerte, nichts mehr essen zu wollen.
Wollen ist Modalverb, trotzdem ist der Satz korrekt.
Ich denke ich brauche mal eine Aufklärung. Danke für die Hilfe.
Die Kinder dürfen hereinkommen.
Bei klarem Wetter kann man die Berge sehen.
Ich mag jetzt nicht mehr darüber reden.
Einem Modalverb im Infinitiv kann mit einem vorangestellten "zu" vorkommen:
Der Patient äußerte, nichts mehr essen zu wollen.
Die Freundin behauptete, nie ausgehen zu dürfen.
Es ist nicht schön, immer verlieren zu müssen.
Gast hat geschrieben: ↑11.03.2021, 18:57Die Regel besagt, dass ein Infinitiv nach einem konjugierten Modalverb ohne "zu" steht:Brasil hat geschrieben: ↑11.03.2021, 17:33Hallo,
ich kenne die Regel, dass Infinitivsätze mit "zu" nicht zusammen mit Modalverben funktionieren.
Aber der Satz: "Der Patient äußerte, nichts mehr essen zu wollen.
Wollen ist Modalverb, trotzdem ist der Satz korrekt.
Ich denke ich brauche mal eine Aufklärung. Danke für die Hilfe.
Die Kinder dürfen hereinkommen.
Bei klarem Wetter kann man die Berge sehen.
Ich mag jetzt nicht mehr darüber reden.
Ein Modalverb im Infinitiv kann mit einem vorangestellten "zu" vorkommen:
Der Patient äußerte, nichts mehr essen zu wollen.
Die Freundin behauptete, nie ausgehen zu dürfen.
Es ist nicht schön, immer verlieren zu müssen.
Dann versuchen wir es noch einmal:
Wenn das Modalverb NICHT im Infinitiv steht, dann hat der folgende Infinitiv des Vollverbs kein "zu":
Wenn das Modalverb NICHT im Infinitiv steht, dann hat der folgende Infinitiv des Vollverbs kein "zu":
Sie kann stricken.
Steht hingegen das Modalverb selbst im Infinitiv (wie im Beispiel des OP), dann kann der folgende Infinitiv des Vollverbs sehr wohl mit "zu" stehen.Ich will lesen.
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