Hallo,
eine Frage zum Thema Gedankenstriche: Der erste Teil des Beispielsatzes endet mit einem Nebensatz, darauf folgen ein Einschub und ein weiterer Hauptsatz. Das fragliche Komma steht in Klammern.
„Die Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte(,) – und das kann sie gut –, doch sie kommt nicht herunter.“
Die einzige Stelle im Duden, die ich finden konnte und grob das Thema anspricht, ist D 46:
„Endet der eingeschobene Teil mit einem Nebensatz, steht kein Komma vor dem schließenden Gedankenstrich.“
Das bezieht sich aber im Gegensatz zur beschriebenen Situation auf den eingeschobenen Satz und den schließenden Gedankenstrich.
Bei den Rechtschreibregeln des Rats für deutsche Rechtschreibung ließ sich gar nichts zu dem Thema finden.
Und wenn man im Internet schaut, findet man irgendwie beide Antworten; in einem Artikel steht zum Beispiel explizit, dass das Komma gesetzt werden muss, wenn eine Erläuterung vor dem Einschub (mit Gedankenstrichen) geschlossen werden muss. In ihrem Beispiel (Apposition) soll das Komma laut der Autorin gesetzt werden, aber ob Nebensätze zu „Erläuterungen“ zählen, weiß ich auch nicht.
(https://www.annika-lamer.de/beliebte-re ... kenstrich/)
In anderen Artikeln steht, das Komma wird nie vor Gedankenstrichen gesetzt.
Mein persönliches Sprachgefühl sagt mir, dass das Komma nur gesetzt werden sollte, wenn sich der Einschub auf den gesamten vorangehenden Satz (Hauptsatz + Nebensatz) und nicht nur auf den Nebensatz bezieht, aber gesehen habe ich dieses Komma auch nur in Texten mit alter Rechtschreibung ...
Hat jemand vielleicht eine eindeutigere Antwort?
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Komma vor Gedankenstrich
Dazu würde ich gern mal ein Beispiel sehen.
Ein Einschub wird mit Kommas oder Gedankenstrichen komplett umschlossen, das ist richtig. Aber deswegen darf sich die Funktion der Satzzeichen auch nicht verdoppeln.
Die Gegenprobe kann man machen, indem man den Einschub aus dem Satz herausnimmt. Ergibt die Zeichensetzung dann noch Sinn?
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Die Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte,, doch sie kommt nicht herunter.
Liebe Grüße
Qwerty
Qwerty
Meine Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte, und sie kann das gut, doch sie wagt sich nicht mehr hinunter.Pauzzie hat geschrieben: ↑25.05.2022, 20:30Hallo,
eine Frage zum Thema Gedankenstriche: Der erste Teil des Beispielsatzes endet mit einem Nebensatz, darauf folgen ein Einschub und ein weiterer Hauptsatz. Das fragliche Komma steht in Klammern.
„Die Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte(,) – und das kann sie gut –, doch sie kommt nicht herunter.“
Die einzige Stelle im Duden, die ich finden konnte und grob das Thema anspricht, ist D 46:
„Endet der eingeschobene Teil mit einem Nebensatz, steht kein Komma vor dem schließenden Gedankenstrich.“
Das bezieht sich aber im Gegensatz zur beschriebenen Situation auf den eingeschobenen Satz und den schließenden Gedankenstrich.
Bei den Rechtschreibregeln des Rats für deutsche Rechtschreibung ließ sich gar nichts zu dem Thema finden.
Und wenn man im Internet schaut, findet man irgendwie beide Antworten; in einem Artikel steht zum Beispiel explizit, dass das Komma gesetzt werden muss, wenn eine Erläuterung vor dem Einschub (mit Gedankenstrichen) geschlossen werden muss. In ihrem Beispiel (Apposition) soll das Komma laut der Autorin gesetzt werden, aber ob Nebensätze zu „Erläuterungen“ zählen, weiß ich auch nicht.
(https://www.annika-lamer.de/beliebte-re ... kenstrich/)
In anderen Artikeln steht, das Komma wird nie vor Gedankenstrichen gesetzt.
Mein persönliches Sprachgefühl sagt mir, dass das Komma nur gesetzt werden sollte, wenn sich der Einschub auf den gesamten vorangehenden Satz (Hauptsatz + Nebensatz) und nicht nur auf den Nebensatz bezieht, aber gesehen habe ich dieses Komma auch nur in Texten mit alter Rechtschreibung ...
Hat jemand vielleicht eine eindeutigere Antwort?
Es gibt in Grammatik und Zeichensetzung kein "Sprachgefühl", sondern Regeln.
Vielen Dank schon mal für die Antwort, das klingt an sich logisch. Die Frage, die sich mir jetzt nur stellt, ist, welches der Kommata „überflüssig“ ist, also weggelassen werden sollte.qwerty hat geschrieben: ↑26.05.2022, 13:30Aber deswegen darf sich die Funktion der Satzzeichen auch nicht verdoppeln.
Die Gegenprobe kann man machen, indem man den Einschub aus dem Satz herausnimmt. Ergibt die Zeichensetzung dann noch Sinn?
Hier sieht man, dass das zweite Komma hinter "möchte" überflüssig ist.Code: Alles auswählen
Die Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte,, doch sie kommt nicht herunter.
Vielleicht war das Beispiel mit dem anschließenden Nebensatz auch nicht ideal gewählt, meine Frage war an sich nur, ob man das erste Komma vor dem Gedankenstrich überhaupt setzen würde oder generell weglässt. Etwa wie bei
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Die Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte(,) – das kann sie gut – und kommt auch wieder herunter.
Die Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte, und kommt auch wieder herunter.
Die Verwirrung tut mit leid, vielleicht ist meine Frage so etwas klarer ...
Liebe Grüße
Paul
Paul
Doch, das ergibt Sinn. Vor dem Einschub wird kein Komma gesetzt (die Abgrenzung zum davor Stehenden übernimmt der Gedankenstrich selbst). Aber nach dem Einschub muss in diesem Fall ein Komma gesetzt werden. Das hat aber nichts mit dem Einschub zu tun, sondern damit, dass sonst ein Satzzeichen fehlen würde:
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Die Katze kann auf einen Baum klettern, wenn sie möchte(,) und kommt auch wieder herunter.
Liebe Grüße
Qwerty
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