Geehrtes Forum. Bin neu hier und möchte mir erlauben eine Frage zur Zeichensetzung zu stellen. Im Prinzip geht es darum, was passiert, wenn am ENDE eines Satzes Gänsefüßchen und Punkt zusammentreffen.
Ich ging eigentlich immer von folgender Regel aus: bei wörtlicher Rede kommt der Punkt vor der Abführung. Beispiel von duden.de:
Er stellte fest: „Das muss jeder selbst entscheiden.“
Bei Zitaten, Titeln etc gehört der Punkt zum Hauptsatz und kommt nach der Abführung:
Ich habe die „Buddenbrooks“ gelesen und den „Zauberberg“.
Was aber was ist bei diesen beiden Duden-Beispielen die Regel:
Sie verwies darauf, „dass niemand den Angeklagten am Tatort gesehen hat“.
„Morgen früh“, versprach er, „komme ich zurück.“
Ist im Falle des ersten Satzes kommt der Punkt hinter der Abführung, da es sich nicht um einen vollständigen Satz handelt? Was wäre denn in dem Beispiel:
Sie verwies darauf, „Niemand hat den Angeklagten am Tatort gesehen“ (." oder ". ?)
Ich stoße im Beruf ständig auf solche Sätze und dachte immer, sobald ein übergeordneter Begleitsatz im Gesamtsatz existiert, kommt der Punkt nach der Abführung:
Geschäftsführer Müller warnte vor Cyberangriffen, "kein Unternehmen kann sich davor schützen".
"Kein Unternehmen in Deutschland", warnt Geschäftsführer Müller vor Cyberangriffen, "kann sich davor schützen".
Dank fürs Lesen und mögliche Hinweise.
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Abführung und Punkt
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Grammatikus
sgehrke hat geschrieben: ↑26.06.2023, 16:09Geehrtes Forum. Bin neu hier und möchte mir erlauben eine Frage zur Zeichensetzung zu stellen. Im Prinzip geht es darum, was passiert, wenn am ENDE eines Satzes Gänsefüßchen und Punkt zusammentreffen.
Ich ging eigentlich immer von folgender Regel aus: bei wörtlicher Rede kommt der Punkt vor der Abführung. Beispiel von duden.de:
Er stellte fest: „Das muss jeder selbst entscheiden.“
Bei Zitaten, Titeln etc gehört der Punkt zum Hauptsatz und kommt nach der Abführung:
Ich habe die „Buddenbrooks“ gelesen und den „Zauberberg“.
Was aber was ist bei diesen beiden Duden-Beispielen die Regel:
Sie verwies darauf, „dass niemand den Angeklagten am Tatort gesehen hat“.
„Morgen früh“, versprach er, „komme ich zurück.“
Ist im Falle des ersten Satzes kommt der Punkt hinter der Abführung, da es sich nicht um einen vollständigen Satz handelt? Was wäre denn in dem Beispiel:
Sie verwies darauf, „Niemand hat den Angeklagten am Tatort gesehen“ (." oder ". ?)
Ich stoße im Beruf ständig auf solche Sätze und dachte immer, sobald ein übergeordneter Begleitsatz im Gesamtsatz existiert, kommt der Punkt nach der Abführung:
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Grammatikus
Sie verwies darauf, dass niemand den Angeklagten am Tatort gesehen habe.Grammatikus hat geschrieben: ↑27.06.2023, 06:30sgehrke hat geschrieben: ↑26.06.2023, 16:09Geehrtes Forum. Bin neu hier und möchte mir erlauben eine Frage zur Zeichensetzung zu stellen. Im Prinzip geht es darum, was passiert, wenn am ENDE eines Satzes Gänsefüßchen und Punkt zusammentreffen.
Ich ging eigentlich immer von folgender Regel aus: bei wörtlicher Rede kommt der Punkt vor der Abführung. Beispiel von duden.de:
Er stellte fest: „Das muss jeder selbst entscheiden.“
Bei Zitaten, Titeln etc gehört der Punkt zum Hauptsatz und kommt nach der Abführung:
Ich habe die „Buddenbrooks“ gelesen und den „Zauberberg“.
Was aber was ist bei diesen beiden Duden-Beispielen die Regel:
Sie verwies darauf, „dass niemand den Angeklagten am Tatort gesehen hat“.
„Morgen früh“, versprach er, „komme ich zurück.“
Ist im Falle des ersten Satzes kommt der Punkt hinter der Abführung, da es sich nicht um einen vollständigen Satz handelt? Was wäre denn in dem Beispiel:
Sie verwies darauf, „Niemand hat den Angeklagten am Tatort gesehen“ (." oder ". ?)
Ich stoße im Beruf ständig auf solche Sätze und dachte immer, sobald ein übergeordneter Begleitsatz im Gesamtsatz existiert, kommt der Punkt nach der Abführung:
Geschäftsführer Müller warnte vor Cyberangriffen, "kein Unternehmen kann sich davor schützen".
"Kein Unternehmen in Deutschland", warnt Geschäftsführer Müller vor Cyberangriffen, "kann sich davor schützen".
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Gast
Grammatikus hat geschrieben: ↑27.06.2023, 06:30Sie verwies darauf, dass niemand den Angeklagten am Tatort gesehen habe.Grammatikus hat geschrieben: ↑27.06.2023, 06:30sgehrke hat geschrieben: ↑26.06.2023, 16:09Geehrtes Forum. Bin neu hier und möchte mir erlauben eine Frage zur Zeichensetzung zu stellen. Im Prinzip geht es darum, was passiert, wenn am ENDE eines Satzes Gänsefüßchen und Punkt zusammentreffen.
Ich ging eigentlich immer von folgender Regel aus: bei wörtlicher Rede kommt der Punkt vor der Abführung. Beispiel von duden.de:
Er stellte fest: „Das muss jeder selbst entscheiden.“
Bei Zitaten, Titeln etc gehört der Punkt zum Hauptsatz und kommt nach der Abführung:
Ich habe die „Buddenbrooks“ gelesen und den „Zauberberg“.
Was aber was ist bei diesen beiden Duden-Beispielen die Regel:
Sie verwies darauf, „dass niemand den Angeklagten am Tatort gesehen hat“.
„Morgen früh“, versprach er, „komme ich zurück.“
Ist im Falle des ersten Satzes kommt der Punkt hinter der Abführung, da es sich nicht um einen vollständigen Satz handelt? Was wäre denn in dem Beispiel:
Sie verwies darauf, „Niemand hat den Angeklagten am Tatort gesehen“ (." oder ". ?)
Ich stoße im Beruf ständig auf solche Sätze und dachte immer, sobald ein übergeordneter Begleitsatz im Gesamtsatz existiert, kommt der Punkt nach der Abführung:
Geschäftsführer Müller warnte vor Cyberangriffen, "kein Unternehmen kann sich davor schützen".
"Kein Unternehmen in Deutschland", warnt Geschäftsführer Müller vor Cyberangriffen, "kann sich davor schützen".
Dank fürs Lesen und mögliche Hinweise.
Danke für die Antworten. Ich verstehe den Hinweis, dass man umformulieren sollte, aber manchmal ist mir das bei vorgegebenen Pressetexten und Statements nicht möglich. Der Satz war auch nur ein schnell ausgedachtes Beispiel, um zu fragen: Bei welcher Satzkonstruktion mit wörtlicher Rede und Begleitsatz steht am Ende des Gesamtsatzes der Punkt nach der Abführung?
Das Regelwerk schweigt sich leider wieder einmal über manche Fälle aus. Aus den Beispielen geht hervor, dass der Punkt vor dem Anführungszeichen kommt, wenn ein vollständiger Satz zitiert wird, so in § 92:
Das Beispiel "Sie verwies darauf" ist jedenfalls umzuformulieren, weil danach ein Objektsatz stehen müsste. Möglich wäre stattdessen:
Wie die Sache zu handhaben ist, wenn nur Satzteile zitiert werden, bleibt in den Beispielen außen vor. Dazu heißt es lediglich:„Komm bitte“, sagte er, „morgen pünktlich.“
Da ein zitierter Satzteil keinen abschließenden Punkt hat, ist zu schließen, dass der Punkt in diesem Fall nach dem Anführungszeichen kommt.Satzzeichen, die zum wörtlich Wiedergegebenen gehören, setzt man vor das abschließende Anführungszeichen; Satzzeichen, die zum Begleitsatz gehören, setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen.
Das Beispiel "Sie verwies darauf" ist jedenfalls umzuformulieren, weil danach ein Objektsatz stehen müsste. Möglich wäre stattdessen:
Sie verwies: "blabla blabla."
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