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Fragezeichen am Ende des Satzes

Verfasst: 02.09.2020, 11:55
von Steven
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich arbeite in einem Unternehmen und es muss manchmal die Post von Kunden an eine höhere Stelle weitergeleitet werden.
Auf das Poststück muss immer geschrieben werden:
"Frau/Herr X mit der Bitte um Entscheidung vorgelegt, wie weiter zu Verfahren ist.".

Mir ist aufgefallen, dass ein Kollege immer ein Fragezeichen am Ende dieses Satzes setzt, was dann so aussehe:
"Frau/Herr X mit der Bitte um Entscheidung vorgelegt, wie weiter zu Verfahren ist?".

Er ist felsenfest von der Richtigkeit überzeugt.
Ist das Fragezeichen am Ende des Satzes nun korrekt?

Re: Fragezeichen am Ende des Satzes

Verfasst: 02.09.2020, 13:35
von Aracan
Laut Regelwerk kennzeichnet das Fragezeichen eine Frage. Demzufolge stünde in Frage, ob das Schriftstück vorgelegt wurde oder nicht. Denn der erste Teil ist der (elliptische) Hauptsatz, von dem der Nebensatz abhängt.
Das ist natürlich nicht gemeint, insofern ist das Fragezeichen hier nicht regelkonform.
Allerdings kann ein Fragezeichen auch eine stilistische Entscheidung sein, wenn z. B. eine Frage in indirekter Rede wiedergegeben wird:
"Er wollte wissen, ob wir morgen kommen?" Auch das ist nicht regelkonform, weil außer Frage steht, dass er etwas wissen wollte, kommt aber trotzdem bisweilen vor.
In deinem Beispiel ist das Fragezeichen weder korrekt noch sinnvolle.
Außerdem muss "verfahren" kleingeschrieben werden.

Re: Fragezeichen am Ende des Satzes

Verfasst: 02.09.2020, 17:39
von Schnuckerzecke
Aracan liegt völlig richtig, das Fragezeichen ist falsch. Darüber hinaus muss an das Herr noch ein -n angefügt werden, da es sich um ein Dativobjekt handelt (wem?). Mein Vorschlag wäre außerdem, das Partizip II (vorgelegt) nach vorne zu ziehen, so dass der Attributsatz näher bei dem Bezugssubstantiv (Entscheidung) steht. Ob ist nicht besser durch sei ersetzt werden sollte, darüber kann man auch noch diskutieren ... :panik: :o
Frau/Herrn X vorgelegt mit der Bitte um Entscheidung, wie weiter zu verfahren sei.