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Komma nach "zum Beispiel" und vor "um"
Hallo an alle,
ich verzweifle langsam, weil ich hierzu nichts Genaues im Netz finden kann.
Kommt hinter "Beispiel" ein Komma oder nicht oder ist beides möglich?
Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, zum Beispiel um Strom oder Wärme zu erzeugen.
Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, zum Beispiel, um Strom oder Wärme zu erzeugen.
Kann mir jemand helfen?
ich verzweifle langsam, weil ich hierzu nichts Genaues im Netz finden kann.
Kommt hinter "Beispiel" ein Komma oder nicht oder ist beides möglich?
Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, zum Beispiel um Strom oder Wärme zu erzeugen.
Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, zum Beispiel, um Strom oder Wärme zu erzeugen.
Kann mir jemand helfen?
Meistens wird Primärenergie nur einmal genutzt, zum Beispiel, um Strom oder Wärme zu erzeugen.catjessi hat geschrieben: ↑01.11.2022, 13:47Hallo an alle,
ich verzweifle langsam, weil ich hierzu nichts Genaues im Netz finden kann.
Kommt hinter "Beispiel" ein Komma oder nicht oder ist beides möglich?
Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, zum Beispiel um Strom oder Wärme zu erzeugen.
Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt, zum Beispiel, um Strom oder Wärme zu erzeugen.
Kann mir jemand helfen?
Das Komma nach "zum Beispiel" kann gesetzt werden, muss aber nicht.
Vgl. §74, E1 des amtlichen Regelwerks, zu erreichen unter grammis[PUNKT]ids[MINUS]mannheim[PUNKT]de[SLASH]rechtschreibung[SLASH]6201 (als nicht angemeldeter Nutzer kann ich hier keine funktionierenden Links posten).
Vgl. §74, E1 des amtlichen Regelwerks, zu erreichen unter grammis[PUNKT]ids[MINUS]mannheim[PUNKT]de[SLASH]rechtschreibung[SLASH]6201 (als nicht angemeldeter Nutzer kann ich hier keine funktionierenden Links posten).
§ 74 E1 macht § 75 Absatz 1 nicht ungültig, im Gegenteil: § 74 E1 beschreibt die allgemeine Regel, aber § 75 Absatz 1 ist spezieller. Das Komma ist Pflicht.Das Komma nach "zum Beispiel" kann gesetzt werden, muss aber nicht.
Vgl. §74, E1 des amtlichen Regelwerks
Liebe Grüße
Qwerty
Qwerty
Hm, ich würde andersrum eher die erweiterte Einleitung "zum Beispiel(,) um" als speziellen Fall der Einleitung mit "um" sehen, aber das liegt wohl im Auge des Betrachters. Entscheidend ist, dass die Regel in § 75 zwar besagt, dass eine mit "um" eingeleitete Infinitivgruppe immer mit Komma abgegrenzt wird, aber nicht, dass das Komma unmittelbar vor dem "um" stehen muss. Die beiden Regeln schließen sich also nicht aus.
Der Dudenband "Sprachliche Zweifelsfälle" führt unter dem Stichwort "zum Beispiel" übrigens folgende Beispielsätze an:
"Ich habe den Sänger schon gehört, z. B., als er den Figaro sang (als einheitliche Fügung ohne Komma: ..., z. B. als er den Figaro sang. Manches stört mich an ihm, z. B.[,] dass er schlechte Manieren hat und seine laute Stimme."
Pflicht ist das Komma also nicht, auch wenn es der Zweifelsfall-Duden als die "gewöhnliche" Variante bezeichnet (ebd.).
Interessante Auslegung. Wenn man sie konsequent weiterdenkt, endet man damit aber bei einem systematischen Problem: Soll die Einleitung zum Bestandteil der Infinitivgruppe werden (und das wäre sie, wenn man das Komma zu diesem Zweck entsprechend verschiebt), dann ist die Konsequenz, dass die Gruppe eben nicht mehr (wie im Beispiel) mit "um" eingeleitet ist.Hm, ich würde andersrum eher die erweiterte Einleitung "zum Beispiel(,) um" als speziellen Fall der Einleitung mit "um" sehen, aber das liegt wohl im Auge des Betrachters. Entscheidend ist, dass die Regel in § 75 zwar besagt, dass eine mit "um" eingeleitete Infinitivgruppe immer mit Komma abgegrenzt wird, aber nicht, dass das Komma unmittelbar vor dem "um" stehen muss. Die beiden Regeln schließen sich also nicht aus.
Damit wäre § 75 (1) hinfällig, so dass man dann § 75 E2 heranziehen könnte. Das würde wiederum bedeuten, dass im gesamten Beispiel gar kein Komma mehr gesetzt werden müsste ("Meist wird Primärenergie nur einmal genutzt zum Beispiel um Strom oder Wärme zu erzeugen"). Das führt die Kommaregeln ad absurdum. Die beiden Paragraphen lassen sich deshalb so nicht kombinieren.
Es wird kein Zufall sein, dass in diesen Beispielen keine Infinitivgruppe auftaucht.Der Dudenband "Sprachliche Zweifelsfälle" führt unter dem Stichwort "zum Beispiel" übrigens folgende Beispielsätze an:
"Ich habe den Sänger schon gehört, z. B., als er den Figaro sang (als einheitliche Fügung ohne Komma: ..., z. B. als er den Figaro sang. Manches stört mich an ihm, z. B.[,] dass er schlechte Manieren hat und seine laute Stimme."
Ich muss bei der Einschätzung bleiben, dass es sich hier um ein Pflichtkomma handelt. Mit gewöhnlichen Varianten hat das nichts zu tun, bei diesem Spezialfall ist die Kommaregel in ihrer Systematik eindeutig.Pflicht ist das Komma also nicht, auch wenn es der Zweifelsfall-Duden als die "gewöhnliche" Variante bezeichnet (ebd.).
Liebe Grüße
Qwerty
Qwerty
Das sehe ich nicht so. In § 74 E1 heißt es ja: "Besteht die Einleitung eines Nebensatzes aus einem Einleitewort und weiteren Wörtern, ...", womit Fälle wie "aber wenn" oder "zwei Tage bevor" gemeint sind. Die "weiteren Wörter" können also auch vor dem Einleitewort stehen, ohne dass dieses seine Einleitefunktion verliert. In die gleiche Richtung deutet ein Artikel auf der Duden-Webseite in der Rubrik "Sprachwissen" zum Thema "Komma bei mehrteiligen Nebensatzeinleitungen" (Verlinkung hier leider nicht möglich), in dem es ganz ähnlich heißt: "Wir zeigen Ihnen, was bei der Kommasetzung zu beachten ist, wenn die den Nebensatz einleitende Konjunktion durch weitere Wörter ergänzt wird." Auch hier stehen die ergänzenden Wörter vor dem Einleitungswort ("erstens weil", "sondern dass", "vor allem(,) weil" u. a.).
Ich denke daher, die Vorschaltung von "zum Beispiel" würde an der Einleitung durch "um" nichts ändern.
Zudem kommt man umgekehrt auch in Schwierigkeiten, wenn man die Regel aus § 75 konsequent dahin auslegt, dass das Komma unmittelbar vor dem Einleitewort der Infinitivgruppe gesetzt werden müsse. Eines der in der Regel genannten Beispiele ist etwa "Das Kind rannte, ohne auf den Verkehr zu achten, ..." - Erweitert man hier die Einleitung "ohne" um "ganz", verschiebt sich das Komma ebenfalls: "Das Kind rannte, ganz ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße."
Selbstverständlich sind das alles nur Indizien, wie in so vielen Fällen, in denen die offiziellen Regeln einen bestimmten Fall nicht klar abdecken. Mag also sein, dass du am Ende für den vorliegenden Fall dennoch recht hast. Ich sehe das anders.
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