In einem Projekt wird der Begriff der "elektronischen Verarbeitungsfähigkeit" verwendet.
Aus technischen Gründen und aus Platzgründen soll das "elektronisch" mit einem Buchstaben abgekürzt werden.
Wie wäre hier die korrekte Schreibweise?
"Ein Vorgang ist ..."
1. eVerarbeitungsfähig
2. E-Verarbeitungsfähig
3. E-Verarbeitung fähig (die aktuell verwendete Schreibweise)
4. E-Verarbeitung Fähig (ein alternativer Vorschlag technischer Mitarbeiter)
5. Rechtschreibung ist bei internen Projekten vollkommen unerheblich
Die Vorgabe ist, wie gesagt, dass "elektronisch" durch einen Buchstaben abgekürzt werden soll, ebenso sollen die Worte "Verarbeitung" und "fähig" verwendet werden. Davon abweichende Vorschläge, wie "schreiben Sie doch elektronisch immer aus" oder "verwenden Sie andere Bezeichnungen", sind also nicht umsetzbar - die Frage zielt nur auf die korrekte zusammengesetzte Schreibweise der Wortbestandteile "E", "Verarbeitung" und "fähig". Bitte nur diese Fragestellung beantworten oder ein eigenes Thema dazu öffnen

Und bitte höflich bleiben.