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abkürzende Schreibweise für elektronische Verarbeitungsfähigkeit

Verfasst: 16.06.2023, 11:17
von diesterne
Ein Beispiel aus der beruflichen Praxis:

In einem Projekt wird der Begriff der "elektronischen Verarbeitungsfähigkeit" verwendet.
Aus technischen Gründen und aus Platzgründen soll das "elektronisch" mit einem Buchstaben abgekürzt werden.

Wie wäre hier die korrekte Schreibweise?
"Ein Vorgang ist ..."
1. eVerarbeitungsfähig
2. E-Verarbeitungsfähig
3. E-Verarbeitung fähig (die aktuell verwendete Schreibweise)
4. E-Verarbeitung Fähig (ein alternativer Vorschlag technischer Mitarbeiter)
5. Rechtschreibung ist bei internen Projekten vollkommen unerheblich

Die Vorgabe ist, wie gesagt, dass "elektronisch" durch einen Buchstaben abgekürzt werden soll, ebenso sollen die Worte "Verarbeitung" und "fähig" verwendet werden. Davon abweichende Vorschläge, wie "schreiben Sie doch elektronisch immer aus" oder "verwenden Sie andere Bezeichnungen", sind also nicht umsetzbar - die Frage zielt nur auf die korrekte zusammengesetzte Schreibweise der Wortbestandteile "E", "Verarbeitung" und "fähig". Bitte nur diese Fragestellung beantworten oder ein eigenes Thema dazu öffnen ;)
Und bitte höflich bleiben.

Re: abkürzende Schreibweise für elektronische Verarbeitungsfähigkeit

Verfasst: 17.06.2023, 00:18
von qwerty
Wenn Rechtschreibung bei internen Projekten vollkommen unerheblich ist, wieso wird dann nach der Rechtschreibung gefragt?

Korrekt abkürzen könnte man so: "el. verarbeitsungsfähig". Wenn es nur ein Buchstabe sein soll, dann eben "e. verarbeitungsfähig", aber das ist schon grenzwertig. Wäre dann ja aber egal. Sonst bleibt nur die Substantivierung: E-Verarbeitungsfähigkeit.