von D.T. » 04.03.2024, 20:00
Hallo. Vielleicht hat jemand Zeit und Lust mir eine Frage zu beantworten. Sie betrifft die Kommasetzung im folgenden Satz.
"Sie können das Korrektorat selbst durchführen, hier im Sinne einer Rechtschreibprüfung, oder den Auftrag extern vergeben."
Bei dem durch Kommata abgetrennten Bereich handelt es sich um eine adverbiale Bestimmung als Einschub. In diesem Fall ist sie, im Gegensatz zum sonstigen Umgang mit adverbialen Bestimmungen, durch Kommata abzutrennen.
Frage: Sind die beiden Annahmen so richtig?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Hallo. Vielleicht hat jemand Zeit und Lust mir eine Frage zu beantworten. Sie betrifft die Kommasetzung im folgenden Satz.
"Sie können das Korrektorat selbst durchführen, hier im Sinne einer Rechtschreibprüfung, oder den Auftrag extern vergeben."
Bei dem durch Kommata abgetrennten Bereich handelt es sich um eine adverbiale Bestimmung als Einschub. In diesem Fall ist sie, im Gegensatz zum sonstigen Umgang mit adverbialen Bestimmungen, durch Kommata abzutrennen.
Frage: Sind die beiden Annahmen so richtig?
Vielen Dank für jede Hilfe!