Mir ist nicht klar, was mit "Erweiterung des Hauptsatzes" oder später mit "reiner Erweiterung" gemeint ist. Die betrachtete Wortgruppe ist formal keinesfalls ein Nebensatz, sondern eine Partizipgruppe. Weder müssen die Kommas bei der Stellung im Mittelfeld zwingend gesetzt werden noch muss das Komma bei der Stellung im Vorfeld entfallen.Daniel Schneider hat geschrieben:Hier sind die Kommas zwingend, da keine Erweiterung des Hauptsatzes, sondern ein eingeschobener Nebensatz vorliegt. Eine reine Erweiterung wäre es in dieser Form, dann müssten die Kommas entfallen:Bsp.: Ich kann das Haus, bedingt durch den Regen, nicht verlassen.
Ich kann das Haus bedingt durch den Regen nicht verlassen.
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Bedingt durch den Regen kann ich das Haus nicht verlassen.
Die Partizipgruppe ist funktional ein Adverbiale. Dieses kann sowohl im Vorfeld als auch im Mittelfeld des Satzes stehen. In beiden Fällen ist bei der Realisierung als Partizipgruppe die Kommasetzung freigestellt (§ 78 (3)).
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Bedingt durch den Regen(,) kann ich das Haus nicht verlassen.
Ich kann das Haus(,) bedingt durch den Regen(,) nicht verlassen.
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Weil es regnet, kann ich das Haus nicht verlassen.
Ich kann das Haus, weil es regnet, nicht verlassen.
Ashley