Hallo,
ich habe wieder eine Frage zur Kommasetzung. Es geht um folgenden Satz:
"Sollte eine Eilverordnung nicht vorhanden, aber vorgeschrieben sein, wird anders verfahren."
Die Frage ist: Muss nach "vorgeschrieben" ein Komma gesetzt werden? Ich bin mir nicht sicher, weil mein Sprachgefühl eindeutig nein sagt. Andererseits ist "aber vorgeschrieben" doch hier ein Einschub, der abgetrennt werden müsste, oder?
Vielen Dank im Voraus!
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Kommasetzung
--> Du meinst das Komma nach "sein".
Das Komma vor "aber" steht immer, wenn es als entgegensetzende Konjunktion zwei Wörter oder Wortgruppen verbindet, so wie hier. Es bedingt keinen Einschub. Nur wenn man "aber vorgeschrieben" hier unbedingt als ergänzenden Einschub auffassen wollte, müsste man ein Komma nach "vorgeschrieben" setzen.
In anderen Fällen ist das so. Hier jedoch ist vorgeschrieben in die verbale Fügung integriert (Prädikativ), da darf kein Komma zwischen vorgeschrieben und sein gesetzt werden.Gast hat geschrieben: ↑13.10.2022, 14:33[...] Nur wenn man "aber vorgeschrieben" hier unbedingt als ergänzenden Einschub auffassen wollte, müsste man ein Komma nach "vorgeschrieben" setzen.
Steht die Erläuterung zwischen Verb und Hilfsverb, entfällt das schließende Komma, vgl. § 77 (4).
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