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Es gilt, ...?
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- Beiträge: 27
- Registriert: 12.06.2016, 18:26
Hallo zusammen,
ich hätte leider noch eine Frage. Nach mehreren Internetrecherchen finde ich zwiespältige Meinungen darüber, dass nach "es gilt" ein Komma gesetzt werden muss. Zwar steht im Folgenden ein Infitiv, aber dass "es" würde wohl darauf hinweisen, dass kein Komma notwendig ist. Was ist denn nun richtig?
Es gilt(,) den potenziellen Kooperationspartner genauestens zu prüfen und festzustellen, ob er zu den eigenen Zielvorstellungen passt.
Vielen Dank!
ich hätte leider noch eine Frage. Nach mehreren Internetrecherchen finde ich zwiespältige Meinungen darüber, dass nach "es gilt" ein Komma gesetzt werden muss. Zwar steht im Folgenden ein Infitiv, aber dass "es" würde wohl darauf hinweisen, dass kein Komma notwendig ist. Was ist denn nun richtig?
Es gilt(,) den potenziellen Kooperationspartner genauestens zu prüfen und festzustellen, ob er zu den eigenen Zielvorstellungen passt.
Vielen Dank!
Hallo GrammatikSTERN
In Anbetracht des Beispiels hier http://www.duden.de/rechtschreibung/gelten (ganz zuunterst, Punkt 5. a., 1. Beispiel) denke ich, dass das Komma gesetzt werden muss:
Es gilt, den potenziellen Kooperationspartner genauestens zu prüfen und festzustellen, ob er zu den eigenen Zielvorstellungen passt.
Leider bin ich auch hier nicht 100%-ig sicher, daher besser noch eine eventuelle Meinung der Experten abwarten.
In Anbetracht des Beispiels hier http://www.duden.de/rechtschreibung/gelten (ganz zuunterst, Punkt 5. a., 1. Beispiel) denke ich, dass das Komma gesetzt werden muss:
Es gilt, den potenziellen Kooperationspartner genauestens zu prüfen und festzustellen, ob er zu den eigenen Zielvorstellungen passt.
Leider bin ich auch hier nicht 100%-ig sicher, daher besser noch eine eventuelle Meinung der Experten abwarten.
Ganz richtig krh. Nach hinweisenden Wörtern muss das Komma vor dem Infinitivsatz stehen. Hier ist "es" das hinweisende Wort. Zudem untersteicht das gilt dies noch erheblich.
„Selbst nach 500 Milliarden Jahren… nachdem die Erde, der Mond, ja selbst die Sonne erloschen sind, wird EVA immer noch existieren, solange diese Seele lebt. Auch wenn es sehr einsam sein wird… aber so lange diese eine Seele noch lebt…“
„Ein Zeugnis für die Ewigkeit, dass es uns Menschen gab… ?“
„Ein Zeugnis für die Ewigkeit, dass es uns Menschen gab… ?“
krh, du bist einfach nett. Haha.
„Selbst nach 500 Milliarden Jahren… nachdem die Erde, der Mond, ja selbst die Sonne erloschen sind, wird EVA immer noch existieren, solange diese Seele lebt. Auch wenn es sehr einsam sein wird… aber so lange diese eine Seele noch lebt…“
„Ein Zeugnis für die Ewigkeit, dass es uns Menschen gab… ?“
„Ein Zeugnis für die Ewigkeit, dass es uns Menschen gab… ?“
Es ist einfach ein cooles Forum, finde ich.
„Selbst nach 500 Milliarden Jahren… nachdem die Erde, der Mond, ja selbst die Sonne erloschen sind, wird EVA immer noch existieren, solange diese Seele lebt. Auch wenn es sehr einsam sein wird… aber so lange diese eine Seele noch lebt…“
„Ein Zeugnis für die Ewigkeit, dass es uns Menschen gab… ?“
„Ein Zeugnis für die Ewigkeit, dass es uns Menschen gab… ?“
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- Beiträge: 27
- Registriert: 12.06.2016, 18:26
ich danke euch beiden für die Mühe! Und ja, das Forum ist wirklich toll & hilfreich
Ich habe eure Meinung von Anfang an geteilt, warum ich so unsicher geworden bin, war der folgende Beitrag, den ich beim Googlen entdeckt habe:
http://www.korrekturen.de/forum.pl/md/r ... h-gilt-es/
Ich werde bei mir zwar jetzt ein Komma setzen, aber so ganz sicher bin ich mir nicht. (Die Mehrheit sieht das aber so, dass da ein Komma hingehört, deshalb schließe ich mich an )
Ich habe eure Meinung von Anfang an geteilt, warum ich so unsicher geworden bin, war der folgende Beitrag, den ich beim Googlen entdeckt habe:
http://www.korrekturen.de/forum.pl/md/r ... h-gilt-es/
Ich werde bei mir zwar jetzt ein Komma setzen, aber so ganz sicher bin ich mir nicht. (Die Mehrheit sieht das aber so, dass da ein Komma hingehört, deshalb schließe ich mich an )
Ich finde dieses Forum auch hervorragend !
Bei dem Beitrag/Link, GrammatikSTERN, glaube ich, dass es einen Unterschied macht, ob «es gilt» oder «gilt es» steht; vgl. die Beispiele unter 5. a. und b.: http://www.duden.de/rechtschreibung/gelten.
Bei dem Beitrag/Link, GrammatikSTERN, glaube ich, dass es einen Unterschied macht, ob «es gilt» oder «gilt es» steht; vgl. die Beispiele unter 5. a. und b.: http://www.duden.de/rechtschreibung/gelten.
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- Beiträge: 682
- Registriert: 22.09.2006, 21:05
Es scheint wirklich ein wenig kompliziert zu sein:
Das "es" deutet, wie Mati schon schrieb, darauf hin, dass wir es hier mit einem Korrelat/Veweiswort zu tun haben. Für diese Satzkonstellation würde § 75 Absatz 3 zuzutreffen: Wenn die Infinitivgruppe von einem Verweiswort abhängt, wird zwingend ein Komma gesetzt.
Genau das ist aber nun die Frage, an der sich die Geister scheiden bzw. zu der verschiedene Meinungen kursieren. Verweist "es" auf die Infinitivgruppe oder nicht? Ein Beispiel aus den Regeln ist z. B. dieses:
Das "es" nimmt hier das Folgende vorweg, es kommt gewissermaßen zu einer Art inhaltlichen Redundanz, das lange Ausschlafen wirft seinen Schatten voraus. Das sieht man, wenn man statt "es" die Bedeutung der Infinitivgruppe einsetzt:
Wenn "es" inhaltlich durch die Infinitivgruppe ersetzbar ist, muss man davon ausgehen, dass der Infinitv vom Korrelat abhängt. Übertragen wir das auf das vorliegende Beispiel, bekommen wir aber ein Problem:
Das ergibt keinen Sinn mehr. Die Prüfung soll ja nicht gelten, sondern ein Kooperationspartner soll geprüft werden. Dadurch zeigt sich, dass "es" hier keinen Verweis darstellt, sondern eine andere Aufgabe hat. "Es" hat keine stellvertretende Funktion, sondern ist ein sogenanntes "unpersönliches es", das hier als "es gilt" einen Sachverhalt floskelhaft einleitet, eine allgemein gehaltene Alternative für "das ist wichtig" oder "das muss getan werden" bildet.
Daher passt die Kommaregel aus § 75 Absatz 3 nicht, da eben kein Verweis vorliegt. Dann aber gilt die "Auffang-Kommaregel" gemäß § 75 E2:
Auf der anderen Seite könnte man auch noch Nebensatzwertigkeit in den Blick nehmen, dann wäre das Komma wieder Pflicht. Unterm Strich würde ich auf ein Komma daher auch nicht verzichten.
Das "es" deutet, wie Mati schon schrieb, darauf hin, dass wir es hier mit einem Korrelat/Veweiswort zu tun haben. Für diese Satzkonstellation würde § 75 Absatz 3 zuzutreffen: Wenn die Infinitivgruppe von einem Verweiswort abhängt, wird zwingend ein Komma gesetzt.
Genau das ist aber nun die Frage, an der sich die Geister scheiden bzw. zu der verschiedene Meinungen kursieren. Verweist "es" auf die Infinitivgruppe oder nicht? Ein Beispiel aus den Regeln ist z. B. dieses:
Code: Alles auswählen
Anita liebt [es], lange auszuschlafen.
Code: Alles auswählen
Anita liebte [langes Ausschlafen].
[Es] gilt, den potenziellen Kooperationspartner genauestens zu prüfen ...
Code: Alles auswählen
[Die genaue Prüfung des potenziellen Kooperationspartners] gilt.
Daher passt die Kommaregel aus § 75 Absatz 3 nicht, da eben kein Verweis vorliegt. Dann aber gilt die "Auffang-Kommaregel" gemäß § 75 E2:
Zumindest nach § 75 hätten wir es hier also mit einem Kann-Komma zu tun; das Komma könnte gesetzt werden, um die Satzstruktur samt Infinitiven besser hervortreten zu lassen, es wäre aber nicht verpflichtend, da keine Missverständnis-Gefahr besteht.In den Fällen, die nicht durch § 75(1) bis (3) geregelt sind, kann ein Komma gesetzt werden, um die Gliederung deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschließen.
Auf der anderen Seite könnte man auch noch Nebensatzwertigkeit in den Blick nehmen, dann wäre das Komma wieder Pflicht. Unterm Strich würde ich auf ein Komma daher auch nicht verzichten.
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